Aktuelles über besorgniserregende Stoffe
Was die Messung des Gehalts an besorgniserregenden Stoffen in Artikeln betrifft, hat Dänemark Einspruch gegen die Auslegung des Gesetzestextes erhoben.
Einspruch gegen die Grenze besorgniserregender Stoffe
Die dänische Behörde meint, dass die besorgniserregenden Stoffe jedes einzelnen Teil eines Artikels unter der Grenze von 0,1 Gewichtsprozent liegen müssen. Die jetzige Auslegung der Rechtsgrundlage ist folgende: Der komplett fertige Artikel darf nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines besorgniserregenden Stoffs enthalten. Da auch Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich und Schweden Einspruch gegen diese Auslegung erhoben haben, wird sie jetzt überprüft und vermutlich wird einen Kompromiss eingegangen. Wenn Sie über gefährliche Stoffe oder die Substitution von Stoffen beraten werden möchten, dann kontaktieren Sie uns hier |
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