Besorgniserregende Stoffe

 

Haben Sie eine Informationspflicht gegenüber Ihren Kunden?

 

Die erste Liste von Stoffen, die nach REACH als bedenklich eingestuft werden, ist jetzt veröffentlicht worden.

 

Genehmigung von Stoffen der Kandidatenliste

 

Hierbei handelt es sich um Stoffe, die eine Zulassung benötigen, das heißt, eine Erlaubnis, dass man mit ihnen arbeiten darf. Diese Stoffe werden auch SVHC Stoffe genannt (Substances of Very High Concern) oder Anlage XIV-Stoffe und die Liste wird als die Kandidatenliste bezeichnet.

 

Sie müssen Stellung zu der Kandidatenliste nehmen

 

Neue Stoffe wird laufend der Liste zugeführt.

 

Die vollständige Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe ist abrufbar unter:

 

 

Hersteller und Importeure von Chemikalien oder Produkten

 

Als Hersteller oder Importeur von Chemikalien oder Erzeugnissen müssen Sie wissen, ob Ihre Produkten mehr als 0,1% eines Stoffes der Kandidatliste enthalten.

 

Informationspflicht!

 

Wenn Ihre Produkte einen oder mehrere der besorgniserregenden Stoffe enthalten, sind Sie gemäß REACH verpflichtet, Ihre Kunden darüber zu informieren.

 

Verkauf von chemischen Stoffen oder Gemischen - müssen Sie Ihre Kunden informieren?

 

Wenn Sie einen Stoff von der Kandiatenliste oder ein chemisches Gemisch, das einen Stoff auf Kandidatenliste enthält, verkaufen, muss dies im Sicherheitsdatenblatt, das Sie an Ihre Kunden liefern, erwähnt werden. Diese Regelung gilt seit dem 28. Oktober 2008.

 

Verkauf von Produkten - müssen Sie Ihre Kunden informieren?

 

Wenn Sie Produkte verkaufen, die mehr als 0,1% eines besorgniserregenden Stoffs enthalten, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren und Anweisungen geben wie das Produkt sicher verwendet werden kann. Eine einfache Weise diese Information weiterzugeben ist über die Aushändigung eines Sicherheitsdatenblatts. Diese Regelung gilt seit dem 28. Oktober 2008.

 

Import von Produkten - müssen Sie Ihre Kunden informieren?

 

Wenn Sie Produkte aus Ländern außerhalb der EU importieren, die mehr als 0,1% der Stoffe beinhalten, die auf der Kandidatenliste stehen, und Sie pro Jahr insgesamt mehr als 1 Tonne dieses Stoffs importieren, dann müssen Sie ab 1. Dezember 2011 die Chemikalienagentur in Helsinki benachrichtigen.

 

Die besorgniserregenden Stoffe in den Produkten müssen somit weder vorangemeldet noch registriert sein.

 

Wir können Ihnen weiterhelfen

 

Falls Sie Fragen zu den obigen Inhalten haben oder wir Ihnen helfen sollen, Informationen für Ihre Kunden und/oder die Chemikalienagentur in Helsinki zu erstellen, können Sie uns telefonisch unter +45 75 50 88 11 erreichen. Sie können ebenfalls das nachfolgende Kontaktformular für Ihre Anfragen verwenden.

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Neuigkeiten:

 

 

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