Neue ADR-Vorschriften können den Transport anhalten

 

"Wenn Sie die neuen Vorschriften der ADR-Konvention 2009 nicht kennen riskiert der Beförderer hohe Kosten, falls sein Transport in Deutschland angehalten wird", so der Technische Entwicklungsleiter, Jan Holmbach Henriksen.

 

Die Regelung, dass der Expediteur eines Gefahrguttransports sowohl Transportdokumente als auch Unfallmerkblättern bereitstellen muss, ist vor kurzem geändert worden. Als Teil der neuen ADR-Konvention wird das spezifische Unfallmerkblatt durch allgemeine Sicherheitsanweise ersetzt. "Es ist die Verantwortung des Beförderers, dass der Fahrer die schriftliche Bestimmungen kennt und dass er weiß, wie sie angewendet werden müssen. Der Beförderer muss auch dafür sorgen, dass diese Bestimmungen in einer dem Fahrer bekannten Sprache vorliegt", so Jan Holmbach Henriksen.

 

Die Vorschriften sind schon in Deutschland in Kraft getreten

 

In Dänemark ist es Tradition, dass neue Vorschriften vor dem Eingriff von Behörden implementiert werden müssen. In Deutschland hingegen erfolgen die Durchführungen sofort, sobald neue Vorschriften in Kraft treten. "Deshalb müssen Beförderer, die Gefahrgut durch Deutschland transportieren besonders aufmerksam sein", so Jan Holmbach Henriksen.

 

Fahrer brauchen ergänzende Schulung

 

Ein Beförderer, der eventuellen Problemen vorbeugen möchte, muss dafür sorgen, dass seine Fahrer im Umgang mit den neuen Richtlinien geschult werden. "Bureau Veritas HSE bietet Ihnen an, diese Schulung in Ihrem Unternehmen als Ergänzung zur ADR-Ausbildung durchzuführen", so Jan Holmbach Henriksen.

 

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